Im Zuge der Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung, bereitet Schleswig-Holstein aktuell Änderungen im Fischerei- und Gebührenrecht vor; diese sind zum 01.10.2025 in Kraft getreten.
Zeitgleich wurde in der oberen Fischereibehörde und in den örtlichen Ordnungsbehörden ein neues digitales Verfahren für Fischereischeine und die Fischereiabgabe in Betrieb genommen.
Es gibt KEINE Klebemarken mehr!
Bürgerinnen und Bürger können die ehemals als Klebemarke benannte Fischereiabgabe, nun …